Der Bundesrat hat am 29. Mai 2019 einen im Auftrag des Nationalrats erstellten Bericht genehmigt, in dem fünf Varianten zur Annäherung an die rechtsformneutrale Besteuerung von Grundstückgewinnen aufgezeigt werden.

Die Besteuerung von Grundstückgewinnen erfolgt heute nicht rechtsformneutral. Und zwar egal ob bei Grundstückverkäufen erzielte Gewinne mittels Einkommens- bzw. Gewinnsteuer oder mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert werden.

Die im erwähnten Bericht aufgezeigten Varianten könnten die Unterschiede bei der Besteuerung in diesem Bereich verringern. Folgende fünf Varianten lassen sich dem Bericht entnehmen:

  • Anrechnung der Gewinnsteuer auf die Einkommenssteuer der Anteilsinhaber;
  • Erhöhung des Teilbesteuerungsmasses auf Beteiligungserträgen;
  • Ausdehnung des Anwendungsbereichs der privilegierten Liquidationsbesteuerung und gleichzeitiger Anhebung des Steuerbelastungsniveaus aus der Besteuerung von Liquidationsgewinnen;
  • Wechsel vom dualistischen zum monistischen System (Erfassung mit der Grundstückgewinnsteuer in allen Kantonen und beim Bund);
  • Streichung der Sozialversicherungsbeiträge auf Grundstückgewinnen von selbständig Erwerbenden.

Der Bericht kann hier abgerufen werden. Er erfüllt das Postulat 17.3359 der WAK-N «Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft».

Die entsprechende Medienmitteilung kann hier abgerufen werden.