Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG).

Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen (inkl. Beilagen) ist hier abrufbar.