Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen eröffnet. Eine Einführung im Schweizer Steuerrecht wäre ein gezieltes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen.

Der Bundesrat erachtet es als geboten, bei der Schweizer Tonnagesteuer ökologische Kriterien einzubauen. Die Tonnagesteuer ist eine alternative (pauschale) Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Basis ist die mit einem gestaffelten Tarif multiplizierte Nettoraumzahl (Frachtvolumen) und die Anzahl Betriebstage.

Die Medienmitteilung inkl. Bundesgesetz sind hier abrufbar.