Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die STV dem Bundesamt für Statistik Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mind. CHF 100'000, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen.

Die Vorlage sieht eine Anpassung der Geheimhaltungspflicht der ESTV gegenüber dem BFS und den Handelsregisterbehörden vor. Sie beinhaltet die Meldung aller Einzelunternehmen, die bei der Mehrwertsteuer mindestens CHF 100'000 Umsatz deklarieren, aber nicht im Handelsregister eingetragen sind. In einem zweiten Schritt wird das BFS die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) so anpassen, dass die von der ESTV gemeldeten Einzelunternehmen im UID-Register gekennzeichnet werden können. Der Prozess wird vollständig automatisiert abgewickelt.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 20. Oktober 2022.

Die Medienmitteiliung und weitere Dokumente sind hier abrufbar.