Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (neu StADG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. März 2020.

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zurVermeidung der Doppelbesteuerung soll sichergestellt werden, dass die Abkommen im Steuerbereich auch zukünftig rechtssicher und einfach angewendet werden können.

Die Gesetzesrevision legt fest, wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen. Der Ablauf folgt weitgehend der heutigen Praxis und kommt nur dann zur Anwendung, wenn das Abkommen keine abweichenden Bestimmungen enthält. Zudem enthält die Revision die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.

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