Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 8 weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen.

Mit der Einführung des AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern bekennt sich die Schweiz zu den internationalen Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.

Deshalb schlägt der Bundesrat vor, den AIA zusätzlich mit den folgenden acht Staaten zu vereinbaren: Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Derzeit wird die Revision des AIAG vom Parlament beraten, wobei die Liste der AIA-Partnerstaaten an den Bundesrat delegiert werden soll.  Damit wäre die vorliegende Vorlage hinfällig.

Der Bundesrat plant andernfalls, dem Parlament die Botschaft über die Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten im Herbst/Winter 2026 zu unterbreiten.

Die Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen sind hier auffindbar.