Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken. Eine befristete Mehrwertsteuererhöhung soll es ermöglichen, der Armee und den sicherheitsrelevanten Bundesämtern jene finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen besser zu schützen. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung vom 6. März 2026 die Vernehmlassung eröffnet.
Die globale Sicherheitslage und das Umfeld der Schweiz haben sich in den letzten Jahren verschlechtert.
Damit die Bevölkerung und das Land wieder angemessen gegen diese Bedrohungen geschützt werden können, hat der Bundesrat am 28. Januar 2026 die Eckwerte für die Finanzierung der Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz festgelegt. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für die Dauer von zehn Jahren.
Die Vorlage erfordert eine Änderung der Bundesverfassung, ein neues Gesetz über den Rüstungsfonds sowie Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai 2026. Ziel ist, dass eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung im Sommer 2027 stattfinden kann, damit die Inkraftsetzung der befristeten Mehrwertsteuer-Erhöhung am 1. Januar 2028 in Kraft tritt.
Die Medienmitteilung und weitere Unterlagen sind hier zu finden.




