Am 09. und 10. September 2021 weilte Bundesrat Alain Berset in London und unterzeichnete dort das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 01. Januar 2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt, wobei bereits erworbene Ansprüche grundsätzlich weiterhin gewährleistet werden. Um die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen wieder gezielt und umfassend zu regeln, haben die beiden Staaten ein neues bilaterales Abkommen ausgehandelt.

Das Abkommen soll so rasch als möglich vorläufig angewendet werden. Definitiv in Kraft treten wird es, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.

Die entsprechende Medienmitteilung ist hier abrufbar.