Das Baselbieter Stimmvolk hat am 24. November 2019 die Steuervorlage 17 angenommen.

Die wichtigsten Punkte der kantonalen Reform sind:

  • Abschaffung der besonderen Besteuerung von Statusgesellschaften;
  • Einführung einer Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent;
  • Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung von 20 Prozent;
  • Entlastungsbegrenzung von 50 Prozent;
  • Gestaffelte Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes auf 13,45% bis 2025;
  • Senkung des Kapitalsteuersatzes auf 1,6 Promille;
  • Privilegierte Besteuerung von Patenten, Intragroup Loans und Beteiligungen bei der Kapitalsteuer;
  • Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent;
  • Erhöhung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten auf 10‘000 Franken pro Kind und Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung.

Die Medienmitteilung der Steuerverwaltung BL ist hier abrufbar.