Am 22. März 2022 hat die ESTV die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 angepasst, da am 01. Januar 2022 Art. 5a Abs. 2 der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten ist, welcher neu eine höhere pauschale Fahrkostenabrechnung von 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen vorsieht.

Die Mitteilung 002 der ESTV vom 15. Juli 2016 «Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016 – Deklaration des Anteils Aussendient bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug» wird demgegenüber per 31. Dezember 2021 ausser Kraft gesetzt.

Das Merkblatt N1/2007 ist hier abrufbar und das Merkblatt NL1/2007 hier.