Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. Oktober 2022 eine Anpassung der «Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden» zwecks Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet.

Die Anpassung berücksichtigt Veränderungen in den Gemeindestrukturen. Die aktualisierte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Medienmitteilung sowie die angepasste Verordnung können hier eingesehen werden.