Am 26. Mai 2026 hat die ESTV das Kreisschreiben Nr. 11a publiziert, welches das Kreisschreiben Nr. 11 ab der Steuerperiode 2027 ersetzt.

Im Rahmen der Aktualisierung des Kreisschreibens wurden insbesondere die Gewährung von Pauschalen überarbeitet und das Kreisschreiben wurde an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.

Das Kreisschreiben Nr. 11a ist hier abrufbar.