Das Kantonale Steueramt Zürich veröffentlichte am 9. September 2020 eine Mitteilung, gemäss welcher unselbständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (bspw. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten) so abziehen können, wie sie ohne COVID-19 angefallen wären.

Der Abzug wird nicht um Homeoffice Tage gekürzt; im Gegenzug ist ein Abzug für Homeoffice Kosten ausgeschlossen.

Die Mitteilung ist hier abrufbar.

Andere Kantone hatten bereits ähnliche Mitteilungen erlassen; die Mitteilung des Kantons Berns bspw. ist hier abrufbar.