Der Bundesrat schlägt vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.

Ehepaare sollen neu bis zu CHF 6'000 (bisher: CHF 3'500 CHF) abziehen können. Für die übrigen Personen soll der Betrag von CHF 1'700 auf CHF 3'000 steigen. Gleichzeitig sollen Prämien für die überobligatorische Krankenversicherung und Lebensversicherungen sowie Zinsen auf Sparkapitalien nicht mehr abzugsfähig sein.

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