Am 27. September 2020 wird darüber abgestimmt, ob der allgemeine Kinderabzug sowie der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) erhöht werden soll.

Vorgeschlagen wird den allgemeinen Kinderabzug von bisher CHF 6'500 auf CHF 10'000 pro Kind und den Abzug für Drittbetreuung von bisher CHF 10'100 auf CHF 25'000 pro Kind zu erhöhen.

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