Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 2. - 8. Dezember 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 4. Dezember 2019 (A-6377/2019): Zwischenverfügung; Rechtsverweigerung; Rechtsverzögerung; Freigabe Zollpfand; Gutheissung eines Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen; der Oberzolldirektion (OZD) sowie dem Auktionshaus wird einstweilen untersagt, die streitgegenständlichen Kunstwerke zu versteigern.
  • Urteil vom 26. November 2019 (A-1314/2019): Mehrwertsteuer 2004-2008 (Steuersatzdifferenzen). Im Jahre 2009 hatte die ESTV eine Kontrolle der Steuerpflichtigen betreffend die Steuerperioden 2004 bis 2008 begonnen. Im Rahmen der Einschätzungsermittlung rechnete die ESTV unter dem Titel «Steuersatzdifferenzen» Mehrwertsteuern auf, zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen. Zur Begründung der Aufrechnung für «Steuersatzdifferenzen» machte die ESTV geltend, die Erträge (recte: die entsprechenden Leistungen) aus Lagermieten seien seitens der Steuerpflichtigen als von der MWST befreite bzw. als von der MWST ausgenommene Umsätze deklariert worden. Die ESTV stellte sich auf den Standpunkt, dass die genannten Umsätze zum Normalsatz steuerbare Leistungen darstellen, was von der im Speditions- und Frachtgeschäft sowie  Lagergeschäft tätigen Steuerpflichtigen bestritten wurde. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass aus den Akten – insbesondere auch aus den Fracht- und Zolldossiers – nicht hervorgeht und somit unbewiesen bleibt, dass es sich im Zusammenhang mit den genannten Lagermieten um von der Steuer ausgenommene oder von der Steuer befreite Umsätze handelt. Zugunsten der Beschwerdeführerin hielt das Bundesverwaltungsgericht dagegen fest, dass der Verzugszinssatz für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 4,5% beträgt und nicht 5%. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.