Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben  am 5. November 2019 eine gemeinsame Medienmitteilung publiziert, wonach bei einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen sollen.

Die Medienmitteilung betrifft sog. «Dynamic Equity Splits» d.h. Gründer vereinbaren untereinander, ihre initial gezeichneten Beteiligungsquoten während eines bestimmten Zeitraums anzupassen, um damit der individuellen Wertschöpfung jedes Gründers gerecht zu werden. Das kantonale Steueramt steht dieser sachlich überzeugenden Methode positiv gegenüber und wird sie akzeptieren. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, solche Vereinbarungen vorgängig prüfen zu lassen.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.