Am 17. Mai 2019 haben die Schweiz und Südkorea ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.

Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Südkorea setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel.

Weiter kann das Verständigungsverfahren neu bei einer der zuständigen Behörde eines der beiden Vertragsstaaten unterbreitet werden.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die entsprechende Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ist hier abrufbar.