Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 13. - 19. Mai 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 23. April 2019 (2C_1083/2018): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (Waadt); vorliegend stellte sich die Frage, ob die dem Beschwerdeführer gehörende Liegenschaft dem Privat- oder Geschäftsvermögen zuzuordnen sei. Da die Liegenschaft ausschliesslich für Berufszwecke benutzt wird, ist sie dem Geschäftsvermögen zuzuordnen. Da keine gemischte Nutzung (privat/geschäftlich) vorliegt, ist die Präponderanzmethode nicht anwendbar. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
  • Urteil vom 18. April 2019 (2C_164/2019): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2012-2014 (Bern); für die Jahre 2009 bis 2014 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern den Beschwerdeführer nach Ermessen; streitig und zu prüfen war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, als sie eine Nichtigkeit der Steuerveranlagungen für die Jahre 2012 bis 2014 verneinte; auch wenn aufgrund der Einkommensverhältnisse des Beschwerdeführers eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens ab 2012 um CHF 10'000 bzw. 20'000 durchaus ins Gewicht fällt, kann noch nicht von einer unerträglich und abenteuerlich wirklichkeitswidrigen Ermessensveranlagung gesprochen werden, welche die ausnahmsweise Annahme einer Nichtigkeit der Veranlagung aus inhaltlichen Gründen rechtfertigen würde; Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.