Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 6. - 12. Mai 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 18. April 2019 (A-983/2018): Zoll; Abgabennachforderung; die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der angefochtene Entscheid der Oberzolldirektion wird insofern abgeändert, als dass der Beschwerdeführer neu im Umfang von CHF 24‘671.05 Einfuhrsteuern sowie CHF 15‘336 Zoll, jeweils zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen, nachleistungspflichtig ist, wobei die weiteren in Buchstabe B des Sachverhalts genannten Personen für den Teilbetrag von CHF 13‘735.45 Einfuhrsteuern sowie CHF 7‘668 Zoll, jeweils zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen, solidarisch haftbar sind. Die Dispositiv-Ziff. 2 des angefochtenen Entscheids zu den Kostenfolgen des vorinstanzlichen Verfahrens wird aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid über die Kosten- und allfälligen Entschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens an die OZD zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
  • Urteil vom 1. Mai 2019 (A-3003/2017): Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz -Frankreich; Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer; Bestätigung, dass Art. 32 VStG auf Rückerstattungsanträge der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis bzw. in casu im Verhältnis zu Frankreich anwendbar ist. Der Umstand, dass das DBA keine Rückerstattungsfrist vorsieht, stellt eine echte Lücke dar, welche mit sinngemässer Anwendung des internen Rechts zu füllen ist, und stellt kein qualifiziertes Schweigen dar. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.

Weitere Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.