Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 14. - 20. Januar 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 13. Dezember 2018 (2C_382/2017): Verrechnungssteuer; verdeckte Gewinnausschüttung; sofern ein Verstoss gegen Bundesverwaltungsrecht vorliegt (Erfüllung des objektiven Tatbedtands), richtet sich die Verjährung der Verrechnungssteuerforderung nach dem Verwaltungsstrafrecht (VStrR); bei einer Steuerhinterziehung verjährt die Verrechnungssteuerforderung nach sieben Jahren; die Verjährung beginnt am Tag zu laufen, nach dem die Widerhandlung begangen wurde; die Widerhandlung bestand vorliegend in der Einreichung der falschen Jahresrechnungen bei der ESTV; entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 11 Abs. 3 VStrR ruht die Verjährung dabei seit dem Entscheid der ESTV und ist bis dato nicht verjährt. Vorliegend wurde über Jahre ein Produkt an einen Vertragspartner verkauft, der Kaufpreis aber jeweils an ein Konto einer nahestehenden ausländischen Gesellschaft bezahlt. Die Pflichtigen vermochten nicht aufzuzeigen, dass die Schweizer Gesellschaft nur stellvertretend oder treuhänderisch für ihre ausländische nahestehende Gesellschaft aufgetreten ist (und gerade bei einem grenzüberschreitenden Verhältnis hätten hier erhöhte Beweisanforderungen bestanden), weshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.