Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 26. November - 2. Dezember 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 12. November 2018 (2C_166/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Appenzell Ausserrhoden); das Verhalten der Steuerverwaltung, der Beschwerdeführerin zunächst den Erhalt der Unterlagen und damit die Wahrung der gesetzlichen Einsprachefrist zu bestätigen, ihr dann wegen Fehlens ebendieser Unterlagen eine (behördliche) Nachfrist anzusetzen, auf ein fristgerechtes und begründetes Gesuch um Fristverlängerung nicht zu reagieren und schliesslich fast vier Monate später auf die Einsprache wegen Nichterfüllens der Mitwirkungspflicht durch nicht fristgerechte Einreichung dieser Unterlagen nicht einzutreten, ist zutiefst stossend und erscheint überspitzt formalistisch; dieses Vorgehen verletzt Steuerverfahrensrecht (Art. 132 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 und Art. 133 DBG) und ist damit bundesrechtswidrig; Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
  • Urteil vom 12. November 2018 (2C_731/2017): Direkte Bundessteuer und Staatssteuer 2013 (Solothurn); umstritten war die steuerliche Qualifikation einer gestützt auf ein Share Purchase Agreement erfolgten Zahlung an die Beschwerdeführer; Grund für die Auszahlung des Betrags von CHF 854'003, der dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau für die Steuerperiode 2013 als steuerbare Einkunft aufgerechnet worden war, war nicht die Aufrechterhaltung seines Arbeitsverhältnisses mit der verkauften Gesellschaft, sondern dessen Beendigung mit «Mutual Termination Agreement» vom 18. November 2013; als mit der Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers in engem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Leistung ist auch die Abgangsentschädigung als steuerbare Einkunft i.S.v. Art. 16 ff. DBG zu qualifizieren; die Beschwerde der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.