Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 19. - 25. November 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 5. November 2018 (2C_491/2018 ): Grundstückgewinnsteuer; Verweigerung eines Steueraufschubs i.S.v. Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG, weil keine dauernd und ausschliesslich selbst genutzte Wohnliegenschaft vorlag. Vorliegend wohnte die Beschwerdeführerin im oberen Teil eines Wohnblocks und verkaufte eine unabhängige vier Stockwerke darunter liegende Wohnung. Unmöglichkeit für die Beschwerdeführerin zu beweisen, dass die untere Wohnung auch als Domizil gebraucht worden ist. Abweisung ihrer Beschwerde.
  • Urteil vom 8. November 2018 (2C_766/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2004 - 2009 (Waadt); Art. 6 EMRK nicht anwendbar im Nachsteuerverfahren, da es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Im Nachsteuerverfahren kann die Steuerpflichtige nicht wahlweise auf Elemente zurückkommen (vorliegend Drittbetreuungskosten), die nicht Gegenstand der Nachbesteuerung sind. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
  • Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:
  • Urteil vom 13. November 2018 (2C_454/2017): Tabaksteuer; Änderung der Tabaksteuerverordnung (TStV) vom 29. April 2015 (Besteuerung von Wasserpfeifentabak); das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.