Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 die Vernehmlassung zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Übereinkommen) eröffnet.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. Dezember 2017 erfordern einige Massnahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts der OECD  die Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die DBA können entweder bilateral oder über das BEPS-Übereinkommen an die abkommensbezogenen Resultate des BEPS-Projekts angepasst werden. Das multilaterale Übereinkommen dient einer effizienten Anpassung von DBA an die im Rahmen des BEPS-Projektes vereinbarten Mindeststandards.

Das BEPS-Übereinkommen wurde am 7. Juni 2017 von knapp 70 Staaten und Territorien, darunter die Schweiz, unterzeichnet (vgl. unseren Beitrag vom 7. Juni 2017).

Im Rahmen des BEPS-Übereinkommens hat die Schweiz bislang die Anpassung der DBA mit folgenden Staaten angekündigt: Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und Türkei.

Eine Anpassung an die BEPS-Mindeststandards in Bezug auf das DBA mit Grossbritannien soll hingegen durch eine bilaterale Änderung des bestehenden DBA vereinbart werden. Die Schweiz und Grossbritannien passen demzufolge das bestehende DBA mit einem bilateralen Änderungsprotokoll, das sie am 30. November 2017 unterzeichnet haben, an die BEPS-Mindeststandards an. Das Änderungsprotokoll muss noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden und ist ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage.

Der Medienmitteilung zufolge sollen durch das BEPS-Übereinkommen vor allem die BEPS-Mindeststandards mit einem Bezug zu DBA wie folgt umgesetzt werden:

  • Anpassung der Präambel.
  • Aufnahme einer Abkommensmissbrauchsklausel.
  • Anpassung der Bestimmungen zur Streitbeilegung im Rahmen von Verständigungsvereinbarungen (Übernahme der Schiedsklausel).

Die Vernehmlassung dauert bis am 9. April 2018.

Unter anderem wurden die folgenden Vernehmlassungsunterlagen publiziert:

Die vollständigen Unterlagen und weitere Informationen sind hier abrufbar.