Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 eine Motion betreffend den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts angenommen.

Gemäss der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates; WAK-N (17.3706) soll der Bundesrat auf die Vorlage betreffend die Revision des Steuerstrafrechts, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv verzichten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Der Nationalrat (erstbehandelnder Rat) hat die Motion in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 mit 120 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltungen angenommen.

Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.