Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 beschlossen, dass eine fahrlässig unterlassene Deklaration der Verrechnungssteuer in der Steuererklärung bis zum Ablauf der Einsprachefrist nachgeholt werden kann und hat eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Dies betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates verwirkt damit der Rückerstattungsanspruch nicht mehr, wenn:

  • die steuerpflichtige Person von sich aus einerseits nachdeklariert;
  • die Steuerbehörde das Versäumnis entdeckt und die steuerpflichtige Person darauf aufmerksam gemacht hat;
  • die Steuerbehörde den nicht deklarierten Betrag von sich aus aufrechnet.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nimmt der Bundesrat das grundsätzliche Anliegen der Motion Schneeberger (16.3797) «Keine Verwirkung der Verrechnungssteuer» auf, die vorschlägt, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, das Verrechnungssteuergesetz so anzupassen, dass in der Schweiz ansässige, natürliche Personen die Rückerstattung der Verrechnungssteuer wegen versehentlichem oder fahrlässigem Nicht- oder Falschdeklarieren nicht verwirken, solange gewährleistet ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belasteten Vermögenserträge besteuert werden.

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Die folgenden Vernehmlassungunterlagen sind verfügbar:

Die Medienmitteilung sowie alle Vernehmlassungsunterlagen sind hier abrufbar.