Der Schweizer Bundesrat setzt die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) weitestgehend per 1. Januar 2018 in Kraft.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. Juni 2017 tritt die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetz (mit Ausnahme der Versandhandelsregelung) per 1. Januar 2018 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist dabei der Beizug des weltweiten Umsatzes bei der Beurteilung der obligatorischen Steuerpflicht eines Unternehmens.

Erst per 1. Januar 2019 in Kraft tritt demgegenüber die sog. Versandhandelsregelung. Demnach werden Versandhandelsunternehmen ab 2019 selbst steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von 100‘000 Franken pro Jahr erzielen.

Die Medienmitteilung vom 2. Juni 2017 gibt Auskunft über weitere Neuerungen und die finanziellen Auswirkungen. Die Änderungen des MWSTG vom 30. September 2016 (Gesetzestext) sind hier abrufbar.