Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 22. - 28. Mai 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 2. Mai 2017 (2C_1104/2015): Mehrwertsteuer auf Mitgliederbeiträgen; Streitgegenstand ist die mehrwertsteuerrechtliche Qualifikation der Beiträge, welche der Beschwerdegegner von seinen sechs Mitgliedern jährlich erhält (Frage des Leistungsaustausches), Vereinszweck bildet die nachhaltige Raumentwicklung (Siedlung, Verkehr und Freiraum) in der trinationalen Agglomeration Basel; Nutzen der gemeinsamen Planung ist schwer quantifizierbar, womit es den Mitgliedern a priori an der Möglichkeit fehlt, die Mitgliederbeiträge anhand des konkreten Nutzens für den jeweiligen Teilraum festzulegen (E. 3.3.3). In Ermangelung eines Leistungsaustausches liegt ein echter Mitgliederbeitrag vor, der nicht der Mehrwertsteuer unterliegt (Nichtumsatz), weshalb sich die Frage, ob es sich um eine ausgenommene Leistung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG) handelt, entgegen der Einschätzung der Vorinstanz, nicht stellen kann (vgl. E. 3.4).
  • Urteil vom 26. April 2017 (2C_298/2015, 2C_299/2015): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2006 (Nidwalden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt); Zustellfiktion kann nicht angewendet werden, da seit der letzten verfahrensbezogenen Handlung über 23 Monate bzw. seit der Einspracheerhebung über 39 Monate vergangen sind; für die direkte Bundessteuer wäre bei einem Kompetenzkonflikt das Verfahren nach Art. 108 DBG anwendbar gewesen, wobei vorliegend auf ein solches Verfahren aus prozessökonomischen Gründen verzichtet wurde; Versicherungsleistungen aus einer privaten Haftpflichtversicherung sind im Zeitpunkt der Vereinbarung, des Vergleichs oder der Mitteilung der Versicherungsgesellschaft bzw. subsidiär im Zeitpunkt der Auszahlung steuerbar; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 25. April 2017 (2C_41/2016, 2C_42/2016): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2011 (Glarus); keine Verletzung von Treu und Glauben (Art. 9 BV) bei der Zuordnung von Verlustscheinen zum Geschäfts- oder Privatvermögen, da vorliegend noch keine über einen längeren Zeitraum akzeptierte Qualifikation des Vermögenswertes bestand; die Forderungen gehören zum Geschäftsvermögen der Personengesellschaft, da diese vom Beschwerdeführer abgetreten und im Geschäftsvermögen verbucht wurden; Werthaltigkeit der abgetretenen Forderungen ist nicht Streitgegenstand der aktuellen Veranlagung; Gutheissung der Beschwerde.
  • Urteil vom 1. Mai 2017 (2C_506/2016): Kantons- und Gemeindesteuern 2009 (Aargau); Festlegung des Einkommes aus selbstständiger Erwerbstätigkeit des Ehemanns (landwirtschaftlicher Betrieb), welches im Zusammenhang mit der Auflösung einer buchhalterischen Rückstellung erhöht wurde; Aufrechnung einer Ersatzbeschaffungsrückstellung, die in Zusammenhang mit der Veräusserung eines Grundstücks gebildet wurde; Aufrechnung des Vermögenswertes in Bezug auf ein Fahrzeug der Ehefrau (die vom Beschwerdeführer vertretene Auffassung, das betreffende Fahrzeug gehöre deswegen zum Geschäftsvermögen, weil seine Ehefrau im Betrieb mitarbeitet, begründet nicht, weshalb das zivilrechtlich nicht im Eigentum des Geschäftsinhabers stehende Fahrzeug ausnahmsweise trotzdem Bestandteil dessen Geschäftsvermögens bilden sollte); die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 10. Mai 2017 (2C_829/2016, 2C_830/2016): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2008 - 2009 (Genf); steuerliche Behandlung eines im Kanton Genf ansässigen Ehepaars hinsichtlich deren Immobilie in Portugal; Ermittlung des Eigenmietwertes von ausländischen Immobilien zwecks Festlegung der steuerlichen Bemessungsgrundlage in der Schweiz (Art. 21. Abs. 2 DBG); Zulässigkeit einer pauschalen Berechnungsmethode (kein Verstoss gegen Art. 21 Abs. 2 DBG); kein Verstoss gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; keine willkürliche Beweiswürdigung bei der Festlegung des Eigenmietwertes; die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 16. Mai 2017 (2C_446/2017): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (Genf); keine rechtsgenügende Begründung; auf die Beschwerde wird wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht eingetreten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.