Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 3. - 9. April 2017  publiziert wurden.

  • Urteil vom 8. März 2017 (A-2838/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Spanien); mit Bezug auf das Steuergehemnis und der schützenswerten Interessen der betroffenen Personen ist der vorliegende Entscheid in einer abgekürzten und anonymisierten Version publiziert (Seite 2 oben); teilweise Gutheissung der Beschwerde (bereits in unserem Beitrag vom 2. April 2017 berücksichtigt).
  • Urteil vom 21. März 2017 (A-2317/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Nachdem das Bundesgericht mit Entscheid vom 5. April 2016 die Schlussverfügung der ESTV im Rahmen einer Amtshilfe als zulässig erachtete (und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht kassierte), informierte die ESTV das Bundesverwaltungsgericht darüber, dass die französischen Steuerbehörden ihr Amtshilfeersuchen zurückgezogen haben; das Bundesverwaltungsgericht hob in der Folge die Schlussverfügung auf, weil die ESTV diese nicht in Wiedererwägung gezogen hat; Rückerstattung der Verfahrenskosten aus dem Vorverfahren und Parteientschädigung.
  • Urteil vom 29. März 2017 (A-5743/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Nachdem die ESTV mit Schlussverfügung vom 16. August 2016 zum Schluss gelangte, dass den französchen Behörden Amtshilfe zu leisten sei, teilte die französche Steuerbehörde mit, dass sie die ersuchten Informationen nicht mehr benötige; da die ESTV ihre Schlussverfügung nicht in Wiedererwägung gezogen hat, ist das Verfahren nicht gegenstandslos geworden, womit eine Abschreibungsentscheid nicht in Betracht kommt; Gutheissung der Beschwerde, indem die Schlussverfügung aufgehoben wird.
  • Urteil vom 20. Februar 2017 (A-4783/2015): Mehrwertsteuer; Steuerpflicht eines Unternehmens mit Sitz im Ausland; unternehmerische Tätigkeit; Dienstleistungen in der Schweiz; Steuerperioden Q1/2011 - Q2/2013; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.