In ihrer Medienmitteilung vom 18. August 2021 orientierte die WAK des Nationalrates über die Vorlage zur Verrechnungssteuerreform.

Die Reform sieht die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen und die Aufhebung der Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen vor, um den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz Schweiz zu stärken. Die Kommission unterstützt diese Stossrichtung im Kern und nimmt an der Vorlage des Bundesrates folgende Änderungen vor:

  1. Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen von indirekt über einen Schweizer Anlagefonds gehaltenen Obligationen, sofern diese Zinserträge separat ausgewiesen werden;
  2. keine Erhebung der Verrechnungssteuerforderung oder Verweigerung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer allein aufgrund von Formmängeln, sofern die Nichteinhaltung einer Formvorschrift für den Bund keinen Steuerausfall zur Folge hat;
  3. Abschaffung der Umsatzabgabe nicht nur auf Schweizer Obligationen, sondern auch auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten.

Im Übrigen hatte die Kommission über zwei Anträge zu befinden, die eine Stärkung des Sicherungszwecks der Verrechnungssteuer zum Ziel hatten und eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat verlangten. Der erste Antrag sah die Einführung des Zahlstellensystems für Obligationen im Direktbesitz von natürlichen inländischen Personen sowie ein optionales Meldeverfahren vor und wurde wegen der komplizierten Umsetzung abgelehnt. Der zweite Antrag beabsichtigte die Verrechnungssteuer durch eine Meldepflicht zu ersetzen, was insb. wegen der fehlender Mehrheitsfähigkeit abgelehnt wurde. Der Nationalrat wird das Dossier in der Herbstsession 2021 beraten.

Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar.