In ihrer Medienmitteilung vom 5. November 2019 orientierte die WAK des Nationalrates über die parlamentarische Initiative zur Umsatz- und zur Versicherungsabgabe, zur Reform der Verrechnungsteuer und zur Rechtsformneutralität bei der Unternehmensbesteuerung.

Die WAK des Nationalrates möchte die Umsatz- und die Versicherungsabgabe in zwei Etappen abschaffen (vgl. die parlamentarischen Initiative vom 10.12.2009). Der erste Entwurf sieht die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen vor (Total Steuerausfälle rund CHF 220 Millionen). Mit dem zweiten Entwurf sollen die Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften (CHF 1,043 Milliarden) sowie die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (CHF 690 Millionen) aufgehoben werden. Es obliegt dem Bundesrat, zu entscheiden, wann diese beiden Gesetzesentwürfe in Kraft treten sollen.

Die Mehrheit der WAK des Nationalrates unterstützt die ausgearbeiteten Eckwerte ebenso wie die vom Bundesrat vorgenommenen Ergänzungen im Bereich der Reform der Verrechnungsteuer. Sie beschloss, den Bundesrat zu bitten, zusätzlich zwei weitere Punkte in seine Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen: Für inländische natürliche Personen mit einer Beteiligung von mind. 10% soll ein freiwilliges Meldeverfahren anstelle der Ablieferung der Verrechnungssteuer bei Dividenden vorgesehen werden und Dividendenausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sollen von der Verrechnungssteuer befreit werden.

Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative, welche verlangt, dass der Grundsatz der Rechtsformneutralität in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung im Gesetz verankert wird, keine Folge zu geben.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.