An der Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zuhanden der WAK-N verabschiedet und spricht sich darin gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer aus.

Die WAK-N beantragte im April 2021, die Umsatzgrenze, ab der ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder eine gemeinnützige Institution mehrwertsteuerpflichtig wird, von CHF 150'000 auf CHF 200'000 anzuheben.

Der Bundesrat lehnt diese Erhöhung ab, da bereits heute eine Privilegierung gegenüber den übrigen Unternehmen besteht.

Die Medienmitteilung sowie die Stellungnahme des Bundesrates sind hier abrufbar.