Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 diverse Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen.

Der Ständerat hat am 4. Juni 2020 acht geänderten DBA zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es betrifft die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (BEPS) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.

Die entsprechende Chronologie ist beispielsweise für Irland abrufbar.