Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 8. Februar 2019 das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b» publiziert.

Auf der betreffenden Liste sind sämtliche Anbieter aufgeführt, welche der ESTV Produkte der Säule 3a zur Beurteilung hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Privilegierung gemäss Art. 33 Abs. 1 DBG vorgelegt haben und deren Produkte im Sinne von Art. 1 Abs. 4 BVV 3 anerkannt wurden.

Die Liste ist hier abrufbar.