Am 10. Juli 2025 hat die ESTV die Mitteilung 025-DVS-2025 betreffend Ermittlung des steuerbaren Ertragsanteils bei ausländischen Leibrentenversicherungen veröffentlicht.
Die unterjährige Ermittlung des steuerbaren Ertragsanteils von Leistungen aus ausländischen Leibrentenversicherungen sowie aus Leibrenten- und Verpfründungsverträgen erfolgt gemäss Artikel 22 Abs. 3 lit. c DBG gestützt auf die um 0.5 Prozentpunkte erhöhte annualisierte Rendite 10-jähriger Bundesobligationen während des betreffenden Steuerjahres und der neun vorangegangenen Jahre.
Der steuerbare Ertragsanteil kann somit erst nach Ablauf der laufenden Steuerperiode definitiv berechnet werden, da erst in diesem Zeitpunkt die annualisierte Rendite zehnjähriger Bundesobligationen des betreffenden Steuerjahres bekannt ist.
Da die flexibilisierte Ermittlung des steuerbaren Ertragsanteils erstmals für die Steuerperiode 2025 zur Anwendung gelangt, liegt aktuell kein letztjähriger steuerbarer Ertragsanteil vor. Hilfweise kann dieser jedoch gestützt auf die Formel gemäss Art. 22 Abs. 3 lit. c DBG für das Jahr 2024 sowie die neun vorangegangenen Jahre (2015 - 2023) berechnet werden. Der so ermittelte steuerbare Ertragsanteil beträgt gerundet 7%.
Die Mitteilung ist hier abrufbar.