Am 12. Oktober hat die OECD die Blueprints zu Pillar One und Pillar Two publiziert und eine öffentliche Konsultation bis zum 14. Dezember 2020 eröffnet. Ziel ist es, bis Mitte 2021 eine Einigung zwischen den Staaten zu den offenen Punkten zu erreichen.

Pillar One hat zum Gegenstand, neue Ermittlungs- und Allokationsregeln (Nexus-Ansatz) für Gewinne von Unternehmen, die vorwiegend im digital-intensiven oder verbrauchsorientierten Bereich tätig sind (Automated Digital Services and Consumer Facing Businesses), zu etablieren. Mit Pillar One sollen «Tätigkeitsstaaten» (Staaten, in denen das Unternehmen auch ohne physische Präsenz vorwiegend tätig ist) einen entsprechenden Anteil des Residualgewinns, berechnet auf Ebene der Gruppe, zur Besteuerung zugewiesen erhalten (Amount A). Marketing- und Vertriebs- bzw. Routineaktivitäten sollen mit einem festen Betrag abgegolten werden (Amount B).

Pillar Two befasst sich mit der Einführung einen globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen. Hierzu sollen im Wesentlichen die folgenden vier Mechanismen ausgearbeitet werden:

  • Income Inclusion Rule (ähnlich CFC-Regeln);
  • Undertaxed Payments Rule (Abzugsbeschränkung bei bestimmten Zahlungen an Nahestehende im Ausland);
  • Switch-over Rule (Hinzurechnung bestimmter Betriebsstätteeinkünfte);
  • Subject to tax Rule (Versagen bestimmter Abkommensvorteile im Quellenstaat).

Noch zu klären bleibt in Bezug auf Pillar One namentlich:

  • Welche Geschäftsaktivitäten unter den Anwendungsbereich fallen (digitale Geschäftsmodelle im engeren Sinne oder eine breitere Palette an Aktivitäten);
  • Formel zur Zuweisung eines Teils des Residualgewinns an die Marktstaaten in Bezug auf Unternehmen, die eine bestimmte Profitabilitätsschwelle überschreiten;
  • Wahl zwischen zwingender und Safe Harbor Implementierung;
  • Prozessuale Fragen zur Förderung der Rechtssicherheit.

In Bezug auf Pillar Two sind diverse technische Details offen, die im Blueprint Report weiter ausgeführt sind, sowie die Frage, ob die GILTI-Regelung im US-Steuerrecht mit Pillar Two vereinbar ist.Die OECD rechnet damit, dass bei einer vollumfänglichen Einigung über Pillar One rund USD 100 Milliarden jährlich den Tätigkeitsstaaten zugewiesen werden. Im Rahmen von Pillar Two werden zusätzliche Steuereinnahmen von rund USD 60-100 Milliarden erwartet.

Die Blueprints sowie weitere Unterlagen sind hier abrufbar.