Am 11. Januar 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2023» publiziert.
In der Liste sind sämtliche Anbieter aufgeführt, die Produkte der Säule 3a anbieten, deren Prämien, Einlagen und Beiträge von der Eidgenössischen Steuerverwaltung als einkommenssteuerlich abzugsberechtigt anerkannt wurden.
Das Rundschreiben ist hier abrufbar.