Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2019 beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken (vgl. auch unseren Beitrag vom 22. September 2018) rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft tritt.

Das Gesetz korrigiert die Berechnung des Beteiligungsabzugs, damit die Gewinnsteuerbelastung der Konzernobergesellschaft einer systemrelevanten Bank unverändert bleibt, wenn diese Too-big-to-fail-Instrumente herausgibt.

Der Beschluss des Bundesrates steht unter dem Vorbehalt des Referendums, welches bis zum 8. April 2019 läuft.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.