Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) begrüsst den Entscheid des Schweizer Bundesrates, unter Mitwirkung der Kantone und unter Einbezug der Gemeinden zügig eine neue Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) auszuarbeiten.

Gemäss einer Medienmitteilung der FDK vom 24. Februar 2017, führte diese in einer ausserordentlichen Plenarversammlung eine erste Aussprache zum weiteren Vorgehen nach dem Nein zur USR III vom 12. Februar 2017 durch.

Für die FDK ist es unerlässlich, dass nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Kantone hinsichtlich der USR III möglichst rasch Rechts- und Planungssicherheit haben. Die Abschaffung der kantonalen Steuerregime ist unausweichlich. Auch die neue Vorlage müsse zwingend das finanzielle Gleichgewicht zwischen dem Bund sowie den Kantonen und ihren Gemeinden sichern. Der finanziellen Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern werde besonderes Augenmerk zu schenken sein und es sei zudem zu gewährleisten, dass die in der bisherigen Vorlage vorgesehenen Anpassungen beim Finanzausgleich rechtzeitig wirksam werden.

Die FDK begrüsst zudem die Reaktivierung des Steuerungsorgans zur USR III durch den Bund und teilt mit, dass sie sich wiederum aktiv einbringen werde. Die FDK nominiert hierfür die folgenden Mitglieder:

  • Regierungsrätin Eva Herzog (Vizepräsidentin FDK und Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt)
  • Staatsrat Serge Dal Busco (Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons Genf)
  • Regierungsrat Heinz Tännler (Vorsteher der Finanzdirektion des Kantons Zug)
  • Regierungsrat Benedikt Würth (Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen)

Hintergrund: Das Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) wurde in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt (vgl. unseren Beitrag vom 12. Februar 2017). Gemäss einer Medienmitteilung vom 22. Februar 2017 hat der Bundesrat daraufhin das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, im Laufe des zweiten Quartals 2017 inhaltliche Eckwerte für eine neue Vorlage und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten (vgl. unseren Beitrag vom 22. Februar 2017).