Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 17. Februar 2020 das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2019» (2-180-D-2020-d) publiziert.

Gemäss dem Begleitschreiben enthält die Liste sämtliche Anbieter, welche der ESTV Produkte der Säule 3a zur Beurteilung hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Privilegierung gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. e DBG vorgelegt haben und deren Produkte im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) anerkannt wurden.

Das Rundschreiben ist hier abrufbar.