Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7373 Franken (heute 7258 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, beziehungsweise 36 864 Franken (heute 36 288 Franken) für Personen ohne 2. Säule. Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Die entsprechende Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist hier abrufbar.




