Die ESTV hat ihr Arbeitspapier zu Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben aktualisiert. Es gibt den Praxisstand per Ende 2020 wieder.

Die ESTV fasst die Neuerungen dabei einleitend wie folgt zusammen:  "Das überarbeitete Arbeitspapier [...] enthält neu auch Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Anlage-Token mit Beteiligungsrechten. Ausserdem äussert sich das aktualisierte Arbeitspapier erstmals zur Frage, ob Anlagetoken mit vertraglicher Grundlage als Mitarbeiterbeteiligungen im Sinne von [Art. 17a DBG] qualifizieren. Die Praxisfestlegungen der ESTV und der kantonalen Steuerbehörden werden sich weiterentwickeln und neuen Konstellationen im Bereich der ICOs/ITOs Rechnung tragen müssen. Falls erforderlich, erfolgt auch eine entsprechende Mitteilung der ESTV. "

Das Arbeitspapier ist als PDF hier abrufbar.