Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 16. Mai 2017 einen ersten Entwurf zur punktuellen Änderung der MWST-Info 03 (Gruppenbesteuerung) publiziert.

Aktuell ist bei der Gruppenbesteuerung grundsätzlich erforderlich, dass sämtliche Gruppenmitglieder ihre Buchhaltung am gleichen Bilanzstichtag abschliessen. Ausgenommen von dieser Regel sind gestützt auf Art. 21 Abs. 1, 2. Halbsatz der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) Holdinggesellschaften, wenn diese aus Gründen der Rechnungslegung einen anderen Bilanzstichtag aufweisen.

Der Entwurf schlägt nun eine Änderung von Ziff. 9.1 der MWST-Info 03 vor, welcher es Gesellschaften auch über die beschriebene Konstellation hinaus im Falle von abweichenden Bilanzstichtagen erlauben soll, Teil einer MWST-Gruppe zu werden. Dies soll neu auch möglich sein, sofern eine Gesellschaft mit abweichendem Bilanzstichtag jeweils Ende Monat einen vollständigen Monatsabschluss erstellt oder per Datum des Gruppenbilanzstichtags einen Zwischenabschluss erstellt, welchem derselbe Zeitraum zugrunde liegt wie bei anderen Gruppenmitgliedern.

Der Entwurf listet überdies Elemente auf, welche in solchen Monats- resp. Zwischenabschlüssen zwingend berücksichtigt werden müssen, und nennt Fälle, in welchen eine zusätzliche interne MWST-Abrechnung zu erstellen ist, sowie die Dauer, für welche eine einmal gewählte Methode beizubehalten ist (drei Steuerperioden).

Interessierte sind eingeladen, bis zum 1. Juni 2017 zum Entwurf Stellung zu nehmen, bevor die Vernehmlassung durch das Konsultativgremium stattfindet.

Die aufgeschalteten Unterlagen sind hier abrufbar.