Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 2. - 8. Oktober 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 13. September 2023 (A-2396/2022): Verrechnungssteuer 2012; Die beschwerdeführende A. AG ist im Bereich der Vermögensverwaltung tätig, insbesondere auch betreffend Liegenschaften und deren Finanzierung. Die ESTV eröffnete gegen B (Delegierter des Verwaltungsrates), ein Verwaltungsstrafverfahren. Der Untersuchungsbericht ergab, dass B. eine Liegenschaft der A. AG ab Juli 2010 bis Mai 2012 bewohnt hatte, ohne dafür Mietzins zu bezahlen. Ebenfalls habe die A. AG Renovationsarbeiten über CHF 54'000 durch die C. AG verbucht. Die ESTV versendete eine an die A. AG adressierte Steuerrechnung für für das Geschäftsjahr 2012 mit einer entsprechenden Verrechnungssteuerforderung. Gemäss Bundesverwaltungsgericht hätte Die A. AG den Verzugszinsfolgen durch ordnungsgemässe Deklaration und Abrechnung der geschuldeten Steuer oder durch frühere vorsorgliche Entrichtung der Steuer unter Vorbehalt begegnen können. Auf das Rechtsbegehren, B. als Verfahrenspartei sei zu löschen, kann nicht eingetreten werden, da nicht ersichtlich ist, inwiefern die A. AG aus einer Änderung einen praktischen Nutzen ziehen könnte. Vorliegend geht es um eine Steuernachforderung aufgrund von (bestrittenen) geldwerten Leistungen. Dabei handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, weshalb Art. 6 EMRK nicht zur Anwendung gelangt. Die ESTV hat zu Recht erkannt, dass die Beschwerdeführerin geldwerte Leistungen in Höhe von gesamthaft CHF 62'750 erbracht hat und ihr somit den Verrechnungssteuerbetrag von CHF 21'962.50 schuldet. Betreffend die Höhe des Zinssatzes bei der Verrechnungssteuer wurde mehrfach festgehalten, dass der Zinssatz vom Eidgenössischen Finanzdepartement bestimmt werde und dies auf einer ausdrücklichen Gesetzesdelegation im Sinne von Art. 16 Abs. 2 VStG beruhe. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikationen):

Updates:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.