Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 25. - 31. Januar 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 14. Januar 2021 (A-1835/2019) und Urteil vom 14. Januar 2021 (A-2053/2019): Nachforderung von Zollabgaben; Der Empfänger einer Ware, in dessen Auftrag die Ware eingeführt und bestellt wurde, ist solidarisch haftbar für die vom Importeur nicht abgelieferte Einfuhrsteuer und Zollabgaben selbst wenn kein Strafverfahren eröffnet wurde; Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 14. Januar 2021 (A-5551/2019): MWST (2016); Steuerpflicht; Angesichts des nicht erfüllten Erfordernisses eines tagfertigen Kassabuchs war die ESTV zur Ermessenseinschätzung befugt und verpflichtet. Der Erfahrungswert in der Höhe von CHF 2.40 pro geschäftlich gefahrenem Kilometer bei einem selbständigen Taxiunternehmer kann nicht beanstandet werden und wurde bereits in dieser Höhe von der Rechtsprechung bestätigt; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 20. Januar 2021 (A-4748/2019): Landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverkehr; Da die Steuerpflichtige die Arbeit vor allem durch ihre in Deutschland wohnenden Gesellschafter sowie durch Lohnunternehmen erledigen lässt, die weder vom Wirtschaftsgebäude starten noch dieses verwenden, kann sie nicht vom landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr profitieren. Ohnehin kann das Gebäude der Steuerpflichten nicht als Wirtschaftsgebäude angesehen werden, weil es diesem an entsprechendem Platz und landwirtschaftlichen Gerätschaften mangelt. Nicht zuletzt besteht der einzige Zweck der Gründung dieser steuerpflichtigen Gesellschaft darin, dass die beiden in Deutschland wohnenden Gesellschafter für die Einfuhr ihrer landwirtschaftlichen Produkte von Deutschland in die Schweiz keine Zollabgaben entrichten müssen, weshalb von einer Umgehung der Zollabgaben und somit von einem Rechtsmissbrauch auszugehen ist. Als Folge des Rechtsmissbrauch kommt es zum Durchgriff auf die natürlichen Personen; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe: