Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 3. - 9. Juli 2023 publiziert wurden.

  • Urteil vom 16. Juni 2023 (A-4304/2021): Mehrwertsteuer; geldwerte Leistungen an eng verbundene Personen; die steuerpflichtige X. AG stellte ihrem 50% Aktionär (eng verbundene Person i.S.v. Art. 26 MWSTV i.V.m. Art. 24 Abs. 2 MWSTG) sieben Liebhaberfahrzeuge zur privaten Verwendung – das heisst ausserhalb der betrieblichen Sphäre bzw. geschäftlichen Nutzung – zur Verfügung. Daraus folgt gemäss Praxis und Rechtsprechung, dass es sich beim Zurverfügungstellen nicht um eine reine Innenleistung, sondern um ein Leistungsverhältnis zwischen dem Aktionär und der X.AG handelt. Dieses Leistungsverhältnis ist gleich zu behandeln wie der Leistungsaustausch zwischen der A.AG und einem Dritten. Auf dieser von der X.AG erbrachten Leistung ist ein Mietentgelt zu schätzen, auf diesem Entgelt ist die Mehrwertsteuer zum Normalsatz abzurechnen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.