Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 10. - 16. Juni 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 29. Mai 2019 (A-4939/2018): Dem Beschwerdeführer ist es gelungen, den Gegenbeweis (durch Entkräftung der Vermutungsfolge) zu erbringen und die natürliche Vermutung für den Weiterbestand des bisherigen Hauptsteuerdomizils in Luzern umzustossen, da 2009 die Ehe des Beschwerdeführers geschieden wurde und die minderjährigen Kinder in der Zwischenzeit erwachsen sind; die Annahme einer Übernachtungsgelegenheit in der Gemeinde A. (Luzern) drängt sich aufgrund der Indizien nicht auf; gestützt auf die Akten ist festzuhalten, dass der Nachweis eines physischen Aufenthalts des Beschwerdeführers bzw. von Übernachtungen in B. (Zug) erbracht ist; Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
  • Urteil vom 3. Juni 2019 (A-5569/2018): Zoll; Transitfrist; der Abschluss des Transitverfahrens wurde vorliegend nicht innerhalb der Frist beantragt (verspäteter Versuch 5 Tage nach Ablauf der Frist) und die Einfuhrzollabgaben wurden grundsätzlich fällig; der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte niedrige Wasserstand, kann nicht als unüberwindbarer Grund gelten, um ein Fristverlängerungsgesuch zu stellen, weshalb die versäumte Transitfrist zu Recht nicht wiederhergestellt wurde; Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.