Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 8. - 14. April 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 27. März 2024 (A-1703/2023): Radio- und Fernsehabgabe; Haushaltabgabe; Die Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen ist geräteunabhängig ausgestaltet und von jedem Privathaushalt zu bezahlen. Die gesetzlichen Ausnahmetatbestände erweisen sich vorliegend als nicht einschlägig. Eine vom Abgabepflichtigen geforderte treuhänderische Beziehung zum Gemeinwesen ist nicht erforderlich. Inwiefern die persönliche Freiheit und Eigentumsgarantie verletzt sein sollen, ist nicht ersichtlich. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 2. April 2024 (A-2562/2023): Radio- und Fernsehabgabe; Haushaltabgabe; Die Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen ist geräteunabhängig ausgestaltet und von jedem Privathaushalt zu bezahlen. Die gesetzlichen Ausnahmetatbestände erweisen sich vorliegend als nicht einschlägig. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.

Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikationen):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.