Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 14. - 20. März 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 12. Februar 2022 (A-187/2021): Mehrwertsteuer (2015-2018); Subvention; Leistung innerhalb des gleichen Gemeinwesens; Umstritten war die mehrwertsteuerrechtliche Qualifikation der Beiträge, welche der Verkehrsverbund vom Kanton und den Gemeinden erhielt. Indem der Steuerpflichtige durch die Erfüllung der ihm übertragenen öffentlichen-rechtlichen Aufgabe sowohl dem Kanton als auch den Gemeinden detailliert und ausführlich umschriebene Organisationsleistungen erbringt und er dafür von diesen Gemeinwesen eine Abgeltung zur Milderung oder zum Ausgleich von finanziellen Lasten erhält, die sich aus dieser Aufgabenerfüllung ergeben, besteht ein mehrwertsteuerrechtliches Leistungsverhältnis. Die vom Steuerpflichtigen erbrachten Leistungen sind steuerbar, soweit das MWSTG keine Ausnahme vorsieht; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 3. März 2022 (A-2567/2020): Mehrwertsteuer (2015); Vergütungsverfahren; Unternehmensbescheinigung; die ausländische Beschwerdeführerin hat ihre Unternehmereigenschaft vor der Vorinstanz nicht nachgewiesen, da die MWST-Bescheinigung der niederländischen Steuerbehörde keinen Hinweis auf das Jahr 2015 enthielt. Dies hat die Beschwerdeführerin vor Bundesverwaltungsgericht nachgeholt. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zwecks Feststellung der genauen Vergütungshöhe.
  • Urteil vom 9. März 2022 (A-3440/2021): Verrechnungssteuer (Steuerobjekt und Überwälzung); Der unterpreisliche Verkauf einer Beteiligung an den einzigen Verwaltungsrat stellt eine verrechnungssteuerpflichtige geldwerte Leistung dar. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, die VST auf den Leistungsempfänger zu überwälzen. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 24. Februar 2022 (A-4142/2018): Einfuhrabgaben; Umzugsgut; Eröffnung der Veranlagungsverfügung (Nichteintretensentscheid); die beim Flughafenzoll ausgestellte Bezahlquittung für die Einfuhrsteuer qualifiziert als ordentlich eröffnete Veranlagungsverfügung, die eine 60-tägige Beschwerdefrist; entsprechend war die dagegen gerichtete Eingabe verspätet und ist die Vorinstanz zu Recht nicht darauf eingetreten. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 24. Februar 2022 (A-1317/2019): Verrechnungssteuer (Meldeverfahren); Rückzahlung eines Aktionärsdarlehens stellt keine Naturaldividende dar wobei das Meldeverfahren nicht angewendet werden kann. Ebenfalls lag keine faktische Liquidation vor. Abweisung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.