Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 06. bis 12. Juli 2026 publiziert wurden:

  • Urteil vom 19. Juni 2026 (9C_630/2025): Kantons- und Bundessteuer 2014 (Tessin); Rechtsschutzinteresse; Der Beschwerdeführer hielt 50% an der D. SA und begehrte, diese Beteiligung als Privatvermögen zum Verkehrswert von CHF 5 Mio. zu qualifizieren statt als Geschäftsvermögen zum steuerlich massgeblichen Wert von CHF 50'000. Das BGer trat auf die Beschwerde nicht ein, da ein schutzwürdiges Interesse fehlte. Eine Gutheissung der Beschwerde hätte die Beteiligung zwar als Privatvermögen qualifiziert, diese aber zum höheren Verkehrswert der Vermögenssteuer unterworfen, was für den Beschwerdeführer zu einer höheren Steuerbelastung geführt hätte. Zudem konnte sich die Rechtsfrage in späteren Steuerperioden ohnehin nicht mehr in gleicher Weise stellen, da die Beteiligung bereits 2015 veräussert worden war. Nichteintreten auf die Beschwerde.
  • Urteil vom 09. Juni 2026 (9C_54/2026): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2013 (St. Gallen); Streitig war die Nachbesteuerung eines Betrags von CHF 360'934, bestehend aus den Positionen Finanzanlage, Schenkung und Konventionalstrafe. Die Erben fochten sämtliche vom Verwaltungsgericht bestätigten Nachbesteuerungen an, namentlich diejenige betreffend eine Finanzanlage an einem Offshore-Standort, die Schenkung eines Miteigentumsanteils sowie eine nicht verbuchte Leistung aus einer Konventionalstrafe. Gegenstand des Verfahrens war ausschliesslich die Art und Weise der Nachbesteuerung. Das grundsätzliche Bestehen der Nachsteuerpflicht stand mangels entsprechender Ausführungen in der Beschwerdeschrift nicht mehr zur Diskussion. Da die Erben nicht aufzuzeigen vermochten, inwiefern die Nachbesteuerung rechtsfehlerhaft sein sollte, wurde ihre Beschwerde abgewiesen.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.